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   BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 21/90   

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https://dejure.org/1991,10166
BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 21/90 (https://dejure.org/1991,10166)
BSG, Entscheidung vom 18.10.1991 - 9b RAr 21/90 (https://dejure.org/1991,10166)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 1991 - 9b RAr 21/90 (https://dejure.org/1991,10166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlangen einer Anwartschaft zur Gewährung von Leistungen der beruflichen Fortbildung - Erfordernis der Ausübung einer beitragspflichtigen Beschäftigung oder des Bezugs von Arbeitslosengeld/ Anschlussarbeitslosenhilfe - Anerkennung von im Ausland zurückgelegten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.02.1977 - 76/76

    Di Paolo

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 21/90
    Der Kläger kann unechter Grenzgänger sein, sofern er trotz seiner dreijährigen Arbeit in Frankreich, wo er anscheinend auch wohnte, noch in Deutschland, in Stuttgart, den "gewöhnlichen Mittelpunkt seiner Interessen" hatte (vgl Urteil des EuGH vom 17. Februar 1977 - Az.: 76/76 - SozR 6050 Art. 71 Nr. 2; ferner BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 2) und in die Bundesrepublik "zurückgekehrt" ist.
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90

    Wohnen eines Arbeitslosen während einer Auslandstätigkeit iS von Art. 71 Abs. 1

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 21/90
    Der Kläger kann unechter Grenzgänger sein, sofern er trotz seiner dreijährigen Arbeit in Frankreich, wo er anscheinend auch wohnte, noch in Deutschland, in Stuttgart, den "gewöhnlichen Mittelpunkt seiner Interessen" hatte (vgl Urteil des EuGH vom 17. Februar 1977 - Az.: 76/76 - SozR 6050 Art. 71 Nr. 2; ferner BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 2) und in die Bundesrepublik "zurückgekehrt" ist.
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